Böllerschützen

Böllerschützen

Rechtsgrundlagen Standböller beim Abfeuern: Sicherheitsabstand und Gehörschutz sind unerlässlich Böllerpulver unterliegt dem Sprengstoffgesetz in Deutschland und dem Pyrotechnikgesetz in Österreich. In Deutschland muss der Schütze demnach Inhaber einer Erlaubnis nach § 27 SprengG sein und es muss für jeden einzelnen Böller eine Beschussbescheinigung vorliegen. Die Böllergeräte müssen turnusmäßig alle fünf Jahre dem Beschussamt zur Nachprüfung (§ 6 BeschussV), bzw. bei Standböllern und Böllerkanonen zum Nachbeschuss vorgeführt werden. Böllergeräte zählen nicht als Waffe im Sinne des Waffengesetzes. Früher wurde für jedes Böllerschießen eine Genehmigung von der Gemeinde benötigt, außerdem musste man das Schießen bei der örtlichen Polizei anmelden. Es war nicht erlaubt, auch nicht an Silvester, ohne Erlaubnis zu böllern. Heute ist es ausreichend, die Polizei bzw. die Gemeinde zu informieren. Zu weiteren Informationen siehe Rechtshinweise im Artikel Schwarzpulver. Geschichte Historische Böller von Nußdorf (Überlingen), die früher genutzt wurden, um bei Beerdigungen von Soldaten Salut zu schießen. Die Geschichte des Böllerschießens lässt sich bis in das 14./15. Jahrhundert zurückverfolgen, wenngleich belegte Chroniken rar sind (Erstnachweis 1377)[1]. Das liegt auch daran, dass das Böllerschießen nicht als eigenständiger Brauch betrachtet werden kann, sondern sich mit vielerlei anderen Traditionen entwickelt hat. Die Idee, mit Schwarzpulver Krach zu machen, dürfte so alt sein wie die Entdeckung des Schwarzpulvers selbst.[1] Zwei ältere Hinweise auf frühes Böllerschießen:[2] • Einer Sage nach probten die Hornberger (Schwarzwald) so lange ihre Böllerschüsse für die Ankunft des Fürsten (wahrscheinlich Eberhard Ludwig 1677–1733), bis ihnen schon vor dem hohen Besuch das Pulver ausging, wodurch sich auch das Sprichwort „Das ging aus wie das Hornberger Schießen …“ abgeleitet haben könnte. • In einem Erlass vom 16. Juli 1696 wird das Böllern bei Strafandrohung wegen seiner Gefährlichkeit in der Markgrafschaft Ansbach verboten. Des Weiteren gibt es insbesondere aus dem 18. Jahrhundert einige Überlieferungen, wo sich Schützengesellschaften Böllergeräte anfertigen ließen oder dass auf diversen Festivitäten geschossen wurde.

Sprengstoffarten

EMULSIONSSPRENGSTOFFE
Emulex 1, Emulex 2, Emulex 2 plus, Emulex C, Emulex AV, und Emulex H sind patronierte Emulsionssprengstoffe auf Basis einer Wasser-in-Öl Emulsion und die modernsten zivilen Sprengstoffe.

GELATINÖSE SPRENGSTOFFE

Der Handelsname dieses Produktes lautet Austrogel P und enthält keine Nitroaromaten.

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